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Urheberrechtssicherung

Wollen Sie Ihre Nano-Erfindung sichern, lassen Sie sich beraten.

Tipp 1

Ziehen Sie einen Patent-Anwalt bei! Vgl. www.patent-anwaelte.ch Nur er kann beurteilen, ob die (kosten- und zeitintensive) Ihre Nano-Idee als Patentanmeldung Aussicht auf Erfolg hat.

Tipp 2

Sprechen Sie vorher mit niemandem darüber, nicht mit
•    Investoren und
•    Verwertern.

Schreiben Sie zur Erfindung oder Entwicklung
•    keine Fachartikel.

Beauftragen Sie für die Prototypenausarbeitung keine Werkstätte ohne vorgängige Unterzeichnung eines Auftrags/Werkvertrags, in welchem das Urheberrecht an der technischen Umsetzung Ihnen zusteht. Vgl. www.patente.ch
Denn durch die Preisgabe geht das wichtige Merkmal der „Neuheit“, die Patentierbarkeit und damit der wirtschaftliche Erfolg verloren. Dritte können Ihre Erfindung weiterentwickeln und sogar für sich als Patent anmelden.

Tipp 3

Eine Erfindung muss 3 Kriterien erfüllen:

  • Neuheit
  • Erfinderische Tätigkeit
  • Gewerbliche Anwendbarkeit

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